Mitgliedschaft
Die Swiss Digital Commons Association wird von ihren Mitgliedern getragen. Mitglied werden kann, wer den Vereinszweck unterstützt und die geförderten Projekte wie gitn.run mitträgt.
Wer Mitglied werden kann
Mitglied werden können sowohl natürliche als auch juristische Personen, die den Vereinszweck unterstützen. Alle Mitglieder sind gleichgestellt, unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Aufnahme; die Gründungsmitglieder geniessen keine Sonderrechte.
Aufnahme
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand durch Beschluss. Ein Aufnahmegesuch wird an den Vorstand gerichtet, der es prüft und über die Aufnahme entscheidet.
Mitwirkung
Mitglieder tragen den Verein und seine geförderten Projekte mit — durch Beiträge, Ressourcen und Mitarbeit — und wirken an der Governance mit. Die geförderten Projekte selbst stehen der Allgemeinheit offen und sind frei nutzbar.
Die Transparenz- und Lizenzpflichten ergeben sich aus den Projekten selbst: Wer ein gefördertes Projekt betreibt, legt den vollständigen entsprechenden Quellcode unter der anwendbaren Transparenzlizenz (AGPLv3 für gitn.run) offen — unabhängig von einer Mitgliedschaft.
Beiträge und Zuwendungen
Der Verein finanziert sich durch Mitgliederbeiträge sowie durch freiwillige Zuwendungen (Geld- und Sachleistungen). Er verfolgt keinen Gewinn und schüttet nichts an seine Mitglieder aus.
Der Mitgliederbeitrag begründet die Mitgliedschaft; Stimm- und Wahlrecht hängen nicht von der Höhe weiterer Beiträge ab. Zuwendungen, die über den Mitgliederbeitrag hinausgehen, sind freiwillig. Sobald der Verein wegen Gemeinnützigkeit steuerbefreit ist, können solche Geld- und Sachzuwendungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen von den Steuern abgezogen werden — der Mitgliederbeitrag selbst sowie unentgeltliche Arbeitsleistungen hingegen nicht.
Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt — jederzeit schriftlich möglich —, durch Ausschluss oder, bei natürlichen Personen, durch Tod und, bei juristischen Personen, durch Auflösung. Mit der Beendigung enden die mit der Mitgliedschaft verbundenen Rechte — insbesondere das Stimm- und Wahlrecht — mit sofortiger Wirkung.
Die verbindlichen Regeln zur Mitgliedschaft stehen in den Statuten (§ 3–5). Zum Schutz der Privatsphäre aller Mitglieder veröffentlicht der Verein keine Mitgliederliste.